Sehr sensible Produkten, wie beispielsweise Eis, Hähnchen oder Fischprodukte, sollten nach Unterbrechung der Kühlkette nur mit höchster Vorsicht weiter aufbewahrt werden.
Waren die anderen Produkte hingegen im Kern noch gefroren, können Sie diese in der Regel wieder einfrieren. Wichtig: Die aufgedruckte Mindesthaltbarkeit ist dann kein Richtwert mehr, Sie sollten die Produkte in diesem Fall schnellstmöglich verzehren.
Ist ein Produkt innerhalb eines Tages komplett aufgetaut, können Sie das Produkt in der Regel zubereiten und umgehend verzehren. Ein erneutes Einfrieren ist in den meisten Fällen nicht möglich (beachten Sie hierzu die Hinweise auf den Verpackungen). Achten Sie in jedem Fall unbedingt auf sensorische Auffälligkeiten (Geschmack, Geruch, Konsistenz) und entsorgen sie Produkte im Zweifelsfall.
Ist das Gerät länger als einen Tag defekt und sind alle Produkte aufgetaut, sollten Sie die Ware entsorgen.
Für eine weitere Einschätzung beraten unsere Expertinnen und Experten der Ernährungsberatung Sie gerne. Rufen Sie uns bitte einfach unter 0800 – 200 88 44 (Mo. Bis Fr. von 8 bis 20 Uhr, gebührenfrei) an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an ernaehrungsberatung@bofrost.de.